Die Finanzierung der Autobahnprojekte erfolgt unabhängig vom ordentlichen Bundeshaushalt und auch unabhängig vom Schienenverkehr. Die Mittel für Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen stammen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF).
Dieser wird direkt von den Nutzerinnen und Nutzern der Strasseninfrastruktur gespiesen – u.a. mit dem Ertrag der Autobahn-Vignette oder beim Tanken an der Zapfsäule. Diese Mittel sind zweckgebunden, so dass die Steuerzahler nicht zusätzlich belastet werden.
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